Das Testzentrum in Grafenau ist zentrumsnah auf dem Meininger-Parkplatz und von Montag bis Sonntag geöffnet.
Beim Schnelltest erhalten die negativ Getesteten eine entsprechende Bescheinigung. Positiv Getestete erhalten die entsprechenden Infoblätter des Gesundheitsministeriums und ein weiterer PCR-Test wird ebenfalls umgehend durchgeführt.
Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach der Testung in häusliche Absonderung begeben.
Öffnungszeiten: Montag bis Samstag in der Zeit von 08:00 bis 15:30 Uhr, Sonntag in der Zeit von 10:00 bis 15:30 Uhr.
KOSTENLOSE PCR TESTUNGEN für:
Kontaktpersonen gem. § 2 TestV nachzuweisen durch einen Absonderungsbescheid des Gesundheitsamts, des behandelnden Arztes oder einer Einrichtung gem. § 3 Abs. 2 TestV
Reiserückkehrer Virusvariantengebiet gem. § 2 Abs. 3 TestV, nur nach Feststellung durch den ÖGD, nachzuweisen durch Gesundheitsamt
Positiv getestete Personen gem. § 2 TestV, nachzuweisen durch den Absonderungsbescheid oder Nachweis eines positiven PCR- oder Schnelltests
Vom Gesundheitsamt aufgeforderte Personen im Rahmen eines Ausbruchs gem. § 3 TestV nachzuweisen durch eine Bestätigung des Gesundheitsamts
Personen nach positiver Pooltestung im Schulsetting (Verdachtspersonen); nachzuweisen durch positives Testzertifikat Verdachtspersonen sind nach Testvornahme für max. 5 Tage (einschließlich) oder alternativ bis zum negativen Testergebnis in Quarantäne!
Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Einrichtungen für behinderte Menschen nachzuweisen durch eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, maximal 1 Monat alt
Personen, die in ein(e) Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, Pflegeheim oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung aufgenommen werden sollen, gem. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TestV; nachzuweisen durch aktuelle Bescheinigung der Einrichtung.
ANTIGEN TESTUNGEN
z.B. Personen, die vom Arzt oder Gesundheitsdienst als Kontaktperson eingestuft wurden.
§3 – Testungen von Personen nach Auftreten von Infektionen in Einrichtungen und Unternehmen.
z.B. Personen, die sich nach Ausbruch einer Infektion in einem Krankenhaus, Heim oder Pflegeeinrichtung aufgehalten haben.
§4 – Testungen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. z.B. Personen, die in einem Krankenhaus, Heim oder Pflegeeinrichtung arbeiten oder untergebracht werden sollen.Besucher dieser Einrichtungen dürfen kostenfrei nur dort vor Ort und nicht im Testcenter getestet werden.
Adresse: Spitalstraße 7 94481 Grafenau
Deggendorf I PCR "Herrenstraße" (Lkr. DEG) "ab 02.05.2022 neue Öffnungszeiten"!
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr, letzte Termine 16:30 Uhr!
Das Testzentrum finden Sie in Deggendorf, Herrenstraße 18 (gegenüber Landratsamt).
KOSTENLOSE PCR TESTUNGEN für:
Kontaktpersonen gem. § 2 TestV nachzuweisen durch einen Absonderungsbescheid des Gesundheitsamts, des behandelnden Arztes oder einer Einrichtung gem. § 3 Abs. 2 TestV
Reiserückkehrer Virusvariantengebiet gem. § 2 Abs. 3 TestV, nur nach Feststellung durch den ÖGD, nachzuweisen durch Gesundheitsamt
Positiv getestete Personen gem. § 2 TestV, nachzuweisen durch den Absonderungsbescheid oder Nachweis eines positiven PCR- oder Schnelltests
Vom Gesundheitsamt aufgeforderte Personen im Rahmen eines Ausbruchs gem. § 3 TestV nachzuweisen durch eine Bestätigung des Gesundheitsamts
Personen nach positiver Pooltestung im Schulsetting (Verdachtspersonen); nachzuweisen durch positives Testzertifikat Verdachtspersonen sind nach Testvornahme für max. 5 Tage (einschließlich) oder alternativ bis zum negativen Testergebnis in Quarantäne!
Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Einrichtungen für behinderte Menschen nachzuweisen durch eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, maximal 1 Monat alt
Personen, die in ein(e) Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, Pflegeheim oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung aufgenommen werden sollen, gem. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TestV; nachzuweisen durch aktuelle Bescheinigung der Einrichtung.
Impfzentrum
Freyung-Grafenau
Durch den Landkreis Freyung-Grafenau haben wir seit 15. Dezember 2020 die Beauftragung zum Betrieb der mobilen Impfeinheiten erhalten.
Diese werden mit mehreren Ärzten, medizinischen Fach – und Verwaltungspersonal besetzt und betrieben.
Deggendorf
Durch den Landkreis Deggendorf haben wir die Beauftragung zum Betrieb des Impfzentrums und den dazugehörigen – mobilen Impfeinheiten erhalten.
Das Impfzentrum wird mit mehreren Ärzten, medizinischen Fach – und Verwaltungspersonal besetzt und betrieben. Gleiches gilt für die mobilen Impfeinheiten.